Sind die Aufwendungen steuerlich absetzbar?

Ihre Aufwendungen können oftmals bis zu einer Höhe von 4.000€ als haushaltsnahe Dienstleistung oder auch als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Ihr Steuerberater kann Ihnen mit Sicherheit nähere Informationen hierzu geben.